08.09.2019
Parkmöglichkeiten in Arosa im Parkhaus Ochsenbühl. Zu- und Wegfahrt jederzeit möglich.
Tarife max. CHF 6.--/24h. Die Tarife finden Sie hier.
Rad-Bergrennen Chur–Arosa; Strassensperrung
Sonntag, 8. September 2019
Deswegen muss die Strasse rund um den Obersee inkl. der Poststrasse (Oberseeplatz/ Post bis Seebodenplatz) am Sonntag von 11.15 bis ca. 16 Uhr für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die
Verkehrsumleitung inkl. Arosa-Bus ist signalisiert.
Die Zufahrt zur Parkgarage Ochsenbühl ist via Untersee- und Jöri-Jenni- Strasse jederzeit gewährleistet.
Der Bahnhof kann von 11.15 bis ca. 16 Uhr von Seite Oberseeplatz/Post nur für den Güterumschlag angefahren werden.
Die Zu- und Wegfahrt zum/vom Parkplatz Obersee ist zwischen 11.15 und ca. 16 Uhr nicht möglich. Die Parkplätze Bahnhofplatz und Simmen werden am Sonntagmorgen, ab 10 Uhr, mit einem Parkverbot
signalisiert.
Auf der Arosastrasse (Chur–Arosa) muss in der Zeit von 10.45 bis ca. 15.15 Uhr mit Verkehrsbehinde- rungen und langen Wartezeiten gerechnet werden. Achtung, von 11.40 bis ca. 12.45 Uhr und von
13.10 bis ca. 15.15 Uhr ist die Wegfahrt von Arosa in Richtung Litzirüti/Chur nicht möglich! Fürs Rad-Bergzeitfahren ist ab 13.15 bis ca. 15.15 Uhr die Arosastrasse zwischen Langwies
(Abzweigung Sapünerstrasse) und Arosa für den Fahrzeugverkehr in beiden Richtungen gesperrt.
Eine Übersicht von weiteren Parkmöglichkeiten, sowie die Tarife unserer Aussenparkplätze finden Sie hier.
Zonenparkverbot
Ausserhalb der signalisierten Parkplätze ist überall in Arosa das Parkieren auf öffentlichem Grund verboten.
Nachtfahrverbot
Das Nachtfahrverbot (24.00 bis 06.00 Uhr) ist für alle Motorfahrzeuglenker, das ganze Jahr, strikte einzuhalten. Zufahrten nach Arosa bzw. Wegfahrten von Arosa sind auf dem direktesten Weg
gestattet. Fehlbare werden
nach dem Ordnungsbussengesetz mit Fr. 100.–, Motorfahrradfahrer mit Fr. 30.– gebüsst.
Campingwesen
Das Campieren im Zelt oder Wohnwagen (Camper oder Wohnanhänger) ist auf dem Gebiet der Gemeinde Arosa nur auf dem offiziellen Campingplatz «Weierhof» gestattet.
Zona divieto di parcheggio
Fuori dai parcheggi segnalati è vietato parcheggiare in pubblico su Arosa.
Divieto di guida notturna
Il divieto di guida notturno (dalle 24:00 alle 06:00) deve essere rigorosamente rispettato per tutti i conducenti di veicoli a motore, tutto l'anno. Gli accessi ad Arosa o alle partenze da Arosa sono consentiti sulla rotta più diretta. Diventa fallibile
secondo l'Ordnungsbussengesetz a CHF 100.-, motociclisti con CHF 30.-.
Camping
I campeggi in tenda o roulotte (camper o roulotte) sono ammessi nella zona del comune di Arosa solo nel campeggio ufficiale «Weierhof».